FDP Bornheim begrüßt die Abschaffung des Kanal-TÜVs

Jörn Freynick, FDP-Landtags­abgeord­neter und Vorsitzender der FDP-Stadtverbands Bornheim freut sich über den Beschluss der Landtagsfraktionen von FDP und CDU, die Dichtheitsprüfung weitgehend abzuschaffen: „Mit der Abschaffung der Kanal-TÜV-Pflicht werden private Eigentümer im Vorgebirge entlastet. Eine regelmäßige mit hohen Kosten verbundene Überprüfung ohne einen Hinweis auf einen Defekt wird es zukünftig nicht mehr geben.“

Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten sind zu einer Kontrolle ihrer privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit bis 2020 verpflichtet. Diesen umstrittenen Kanal-TÜV hatte die rot-grüne Vorgänger-Regierung eingeführt. Die Änderung ist für Anfang 2020 geplant. Eine Kontrolle erfolgt weiterhin bei einem begründeten Verdachtsfall.

Zum Hintergrund:

Man kann die Dichtheitsprüfung nicht gänzlich abschaffen, da Städte und Gemeinden verpflichtet sind, ihre Kanalnetze regelmäßig zu prüfen – mindestens einmal im Jahr. Hierbei werden vielfach auch die Leitungen bis zu den Hausanschlüssen geprüft. Sollte hierbei auffallen, dass Rohrleitungen beschädigt sind oder man Wurzelwerk vorfindet, liegt ein Verdachtsfall vor. Dann wird der Eigentümer informiert und muss eine Prüfung veranlassen.

Eine Erstattung für bereits durchgeführte Dichtheitsprüfungen auf Basis der rot-grünen Vorgänger-Regierung erfolgt nicht.

Wenn es keinen begründeten Anlass gibt, muss der Hausbesitzer nicht tätig werden. Es wurde zuletzt vielfach behauptet, dass diese neue Regelung einen höheren Verwaltungsaufwand bedeuten könnte. Tatsäch­lich war der bisherige Verwaltungsaufwand, alle Anlieger in einem Wasserschutzgebiet anzuschreiben und auf die Prüfung hinzuweisen, enorm. Bei der neuen Regelung müssen nur noch bei Verdachtsfällen die Hauseigentümer angeschrieben werden.